Sayn-Wittgenstein
Der Graf Stephan v. Spanheim (1052-1075) ist der Stammvater dieses
Geschlechts. Infolge der Heirat des Gfn Gottfried v. Sponheim mit
Adelheit v. Sayn, Erbin der Grafschaften Sayn und Hadamar werden
sie Grafen v. Sayn. Durch eine erneute Heirat mit der Erbin von
Wittgenstein, Adelheid, erwirbt Graf Salentin v. Sayn die Grafschaft
Wittgenstein mit den Ämtern Berleburg und Laaspe im Sauerland.
1361 erfolgt die Namen- und Wappenvereinigung mit Wittgenstein,
als „Sayn-Wittgenstein“
Heutige Linien:
1. Sayn-Wittgenstein-Berleburg.
Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, Die Nachgeborenen Prinz
bzw. Prinzessin zu Sayn-Wittgenstei-Berleburg und das Prädikat:
„Durchlaucht“ soweit sie dem Hausgesetz entsprechen.
2. Sayn-Wittgenstein-Sayn.
Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Sayn. Die Nachgeborenen Prinz bzw.
Prinzessin zu Sayn-Wittgenstein-Sayn und das Prädikat „Durchlaucht“
soweit dem Hausgesetz entsprechend.
3. gräfliche Linie: Sayn-Wittgenstein-Sayn. Graf und Gräfinen
zu Sayn-Wittgenstein-Sayn und das Prädikat „Erlaucht“ (im
Mannesstamme ausgestorben) .
4. Sayn-Wittgenstein-Hohenstein.
Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein. Die Nachgeborenen Prinz
bzw. Prinzessin zu Sayn-Wittgenstein.-Hohenstein und das Prädikat
„Durchlaucht“ soweit dem Hausgesetz entsprechend.
StW
Sayn: In Rot ein goldener Leopard; auf dem Helm mit rot-goldenen
Decken ein wachs. Goldenes Widderhorn.
Wappen 1361: Wappenvereinigung mit Wittgenstein (in Silber 2 schwarze Pfähle= auch Wappen der Gfn v. Battenberg)
Wappen: Sayn-Wittgenstein-Sayn
Das Wappen Sayn-Wittgenstein-Berleburg ist das selbe, aber ohne das querliegende Schwert im oberen Feld.
Wappen: Sayn-Sayn (ausgestorben)
Wappen: Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
Wichtiger Hinweis:
Seit einigen Jahren wird über Zeitungsinserate und über
Internet durch sog. Titelhändler zum Preis bis zu 450.000
Euro der Name „Fürst von Sayn-Wittgenstein“ ,
mit dem Hinweis dadurch zur europäischen „Royalty“ zu
gehören,
zum Verkauf über Scheinehen oder Scheinadoptionen angeboten.
Da das gültige deutsche Namensrecht solche Machenschaften
ermöglicht,
findet man nichtadelige Personen, die den Namen „Fürst
von Sayn-Wittgenstein“ benutzen. Diese Personen sind also
weder adelig noch edelfreien Ursprungs und haben mit den heutigen
„Fürsten zu Sayn-Wittgenstein“ und den Mitgliedern
dieser Häuser nichts zu tun. Seit neuestem findet man auch
solche nichtadeligen Namensträger, die statt des "von" das "zu"
benutzen.
Literatur: demnächst
Internet: www.sayn.de, www.stiftung-filippas-engel.de