Lexikon edelfreier Geschlechter
 

Sayn-Wittgenstein


Der Graf Stephan v. Spanheim (1052-1075) ist der Stammvater dieses Geschlechts. Infolge der Heirat des Gfn Gottfried v. Sponheim mit Adelheit v. Sayn, Erbin der Grafschaften Sayn und Hadamar werden sie Grafen v. Sayn. Durch eine erneute Heirat mit der Erbin von Wittgenstein, Adelheid, erwirbt Graf Salentin v. Sayn die Grafschaft Wittgenstein mit den Ämtern Berleburg und Laaspe im Sauerland. 1361 erfolgt die Namen- und Wappenvereinigung mit Wittgenstein, als „Sayn-Wittgenstein“
Heutige Linien:
1. Sayn-Wittgenstein-Berleburg.
Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, Die Nachgeborenen Prinz bzw. Prinzessin zu Sayn-Wittgenstei-Berleburg und das Prädikat: „Durchlaucht“ soweit sie dem Hausgesetz entsprechen.
2. Sayn-Wittgenstein-Sayn.
Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Sayn. Die Nachgeborenen Prinz bzw. Prinzessin zu Sayn-Wittgenstein-Sayn und das Prädikat „Durchlaucht“ soweit dem Hausgesetz entsprechend.
3. gräfliche Linie: Sayn-Wittgenstein-Sayn. Graf und Gräfinen zu Sayn-Wittgenstein-Sayn und das Prädikat „Erlaucht“ (im Mannesstamme ausgestorben) .
4. Sayn-Wittgenstein-Hohenstein.
Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein. Die Nachgeborenen Prinz bzw. Prinzessin zu Sayn-Wittgenstein.-Hohenstein und das Prädikat „Durchlaucht“ soweit dem Hausgesetz entsprechend.


StW Sayn: In Rot ein goldener Leopard; auf dem Helm mit rot-goldenen Decken ein wachs. Goldenes Widderhorn.

Wappen 1361: Wappenvereinigung mit Wittgenstein (in Silber 2 schwarze Pfähle= auch Wappen der Gfn v. Battenberg)

Wappen: Sayn-Wittgenstein-Sayn

Das Wappen Sayn-Wittgenstein-Berleburg ist das selbe, aber ohne das querliegende Schwert im oberen Feld.

Wappen: Sayn-Sayn (ausgestorben)

Wappen: Sayn-Wittgenstein-Hohenstein


Wichtiger Hinweis:
Seit einigen Jahren wird über Zeitungsinserate und über Internet durch sog. Titelhändler zum Preis bis zu 450.000 Euro der Name „Fürst von Sayn-Wittgenstein“ , mit dem Hinweis dadurch zur europäischen „Royalty“ zu gehören, zum Verkauf über Scheinehen oder Scheinadoptionen angeboten. Da das gültige deutsche Namensrecht solche Machenschaften ermöglicht, findet man nichtadelige Personen, die den Namen „Fürst von Sayn-Wittgenstein“ benutzen. Diese Personen sind also weder adelig noch edelfreien Ursprungs und haben mit den heutigen „Fürsten zu Sayn-Wittgenstein“ und den Mitgliedern dieser Häuser nichts zu tun. Seit neuestem findet man auch solche nichtadeligen Namensträger, die statt des "von" das "zu" benutzen.

Literatur: demnächst

Internet: www.sayn.de, www.stiftung-filippas-engel.de