Wangenheim
Thüringisches Geschlecht, das mit Ludovicus de Wangenheim seit
1133 in Urkunden der Landgrafen von Thüringen, des Erzbischofs
von Mainz und des Abtes von Hersfeld als fuldascher Ministeriale
zuerst auftritt. Wenn dieses Geschlecht sonst urkundlich nicht direkt
als edelfrei erscheint, so weist doch folgende Tatsache auf die
ursprüngliche Edelfreiheit hin: Am 18.5.1395 wurde die als
freies Eigen besessene Herrschaft Wangenheim dem Markgrafen von
Meißen bzw. Gotha und am 8.7.1395 dem Landgrafen von Thüringen
zu Lehen aufgetragen. Allodiale Herrschaften sind ein eindeutiges
Zeichen der Edelfreiheit und solche Akte lassen sich seit dem 12.
Jh. verschiedentlich nur bei edelfreien Geschlechtern nachweisen.
Das Geschlecht erscheint heute in verschiedenen Stämmen, Zweigen
und Ästen und führt allgemein den Frhn.-Titel.
St.W.: In Gold 3 schwarze Zwillingsbalken.
W.
(1289): Gespalten, rechts in Silber eine springendes rotes
Windspiel mit beringtem goldenem Halsband, links Stammwappen. Hz.:
mit rechts rot-silbernen, links schwarz-goldenen Decken ein hermelingestülpter
roter Turnierhut zwischen offenem, rechts rot, links silbernem Fluge.
Wahlspruch: Vest und Treu.
Literatur: kommt
Internet: