Lexikon edelfreier Geschlechter

AUFNAHMEBEDINGUNGEN

 

Um in dieses Lexikon aufgenommen zu werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden, wobei die heutige Standesqualität keine Rolle spielt.:

 

1. Das entsprechende Geschlecht muss vor 1250 als edelfrei erscheinen.

2. Folgende Ausdrücke beweisen die Edelfreiheit: nobilis, nobilis vir, liber, liber vir, nobilis dominus…

3. Die "Genealogie" muss insoweit gesichert sein, dass "geschichtlich" keine Bedenken bestehen.

4. Dies kann z.B. mit einem gleichen Namen, gleichem Wappen und Grundbesitz zu einem edelfreien Geschlecht nachgewiesen werden.

5. Die Abstammung kann nur agnatisch und ehelich (oder durch legitimatio per matrimonium subsequens) sein. Nachkommen von natürlichen Kindern ehemals regierender oder standesherrlicher Häuser können nicht aufgenommen werden.

 

Der Herausgeber dieses Lexikons ist Historiker und mit dem historischen Adelsrecht soweit vertraut, dass dieses Werk eine Garantie an Seriösität gewährt. Alle Anträge für eine Aufnahme, die nicht den oben erwähnten Bedingungen entsprechen, werden abgelehnt. Neuanträge können bei veränderter Sachlage eingereicht werden.

 

Die Biografien folgen demnächst. Bitte etwas Zeit lassen.

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